Anfrage zur direkten Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen
Wir fragen den Magistrat
- Welche Bürgschaften hat die Stadt Kassel derzeit übernommen?
- Welche Höhe haben diese Bürgschaften?
- Welche Laufzeit haben diese Bürgschaften?
- Wie schätzt der Magistrat das Risiko von Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bürgschaften ein?
- Wie häufig bzw. wann werden diese Bürgschaften geprüft?
- Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es jeweils zu den Bürgschaften?
- In welcher Höhe mussten Zahlungen aus der Übernahme von Bürgschaften in den vergangenen 5 Jahren geleistet werden?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, zur 31. öffentlichen Sitzung am 6. März 2019 (ohne Gewähr)
zu Frage eins:
- documenta gGmbH (Finanzierungsmehrbedarf)
- FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH
- GVZ (Terminal Regionalbahn)
- GWG (Modernisierung)
- GWG Service GmbH (Fotovoltaik)
- KVG
- MHKW
- Regionalbahn Kassel GmbH
- Schauspieltellerverband Kassel Göttingen (Schwanenwiese)
- Tageszentrum Stadtteile GmbH (Stadtteil Renovierung, Anbau Kongress Palais, Parkhaus)(??)
Zu Frage zwei: die Summe beträgt zum 31.12.2018 41.976 Millionen €
zu Frage drei: Bürgschaften haben keine zeitliche Begrenzung
zu Frage vier: sehr gering. Bei der Bürgschaft für die documenta gGmbH sei das Darlehen schon wieder zurückgeführt worden.Mittlerweile hätten Stadt und Land ihre Verlustabdeckung geleistet .
zu Frage fünf: im Rahmen des Jahresabschlusses einmal von der Kämmerei und dann auch noch von Revisionsamt. Ausfälle würde man im Revisionsbericht lesen können.
Zu Frage sechs: die Bürgschaften sind nicht kündbar
zu Frage sieben: keine
Eine schriftliche Beantwortung, die der Niederschrift beiliegen wird, ist zugesagt.