Wir fragen den Magistrat:
- In wie vielen Einrichtungen müssen die Pflegekräfte regelmäßig an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten?
- Wie hoch ist der Anteil an Teilzeitkräften, die regelmäßig an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten müssen?
- In wie vielen Einrichtungen sind am Wochenende regelmäßig Teildienste zu leisten?
- Wie hoch ist bei Neueinstellungen der Anteil von Pflegekräften, die durch Zeitarbeitsfirmen / Personaldienstleister vermittelt wurden.
- Inwieweit hat sich der Anteil der Pflegekräfte, die durch Zeitarbeitsfirmen / Personaldienstleister vermittelt wurden in den letzten Jahren verändert und worauf ist dies zurückzuführen?
- Welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es, Pflegehilfskräften mit langjähriger Erfahrung eine berufsbegleitende und entsprechend den Vorkenntnissen zeitlich reduzierte Weiterbildung zur Pflegefachkraft zu ermöglichen?
- In wie vielen Einrichtungen werden die Umkleidezeiten entsprechend der aktuellen Rechtsprechung angerechnet?
- Wie hoch ist der Anteil an Pflegekräften, die durch die Agentur für Arbeit vermittelt wurden?
- Wie hoch ist der Anteil der von der Arbeitsagentur vermittelten Pflegekräfte, die über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigt werden?
- Wie beurteilt der Magistrat die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, insbesondere was die erfolgreiche Vermittlung geeigneter Bewerber für die Pflegeeinrichtungen anbelangt?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.